
Online-Scheidung mit Tiefpreis-Garantie
…so günstig wie es das Gesetz erlaubt
Tiefpreis-Garantie
Unser Versprechen an Sie: Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung fallen keine weiteren Kosten als die gesetzlichen Mindestgebühren an!
Sofortbearbeitung garantiert!
Aufgrund unserer Erfahrung und der optimierten Abläufe bearbeiten wir Ihren ausgefüllten Scheidungsantrag unverzüglich nach Eingang!
Minimaler Zeitaufwand
Sie müssen nur das Scheidungsformular ausfüllen und an uns senden. Danach müssen Sie lediglich für 5-10 Minuten zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht, fertig.
Online-Scheidung: so einfach geht´s
in 3 Schritten zur erfolgreichen Scheidung

1. Schritt
SCHEIDUNGSANTRAG AUSFÜLLEN
Sie füllen bloß den Scheidungsantrag aus und unterzeichnen die Vollmacht. Übermitteln Sie uns den Scheidungsantrag bequem per online-Formular.

2. Schritt
SCHEIDUNGSANTRAG ÜBERMITTELN
Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein und leiten alles in die Wege. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

3. Schritt
SIE SIND GESCHIEDEN!
Geschafft! Nur noch ein ca. 5-minütiger Termin beim Familiengericht und Sie sind geschieden!
"Ohne das Team von Scheidungs-Profi.de wäre meine Scheidung nicht so reibungslos abgelaufen. Zuerst war ich skeptisch, aber aufgrund der geringen Kosten und der sehr professionellen Betreuung bin ich absolut zufrieden. Besser, schneller und unkomplizierter hätte ich mich nicht scheiden lassen können! Danke!"
Michael W.
Angestellter aus Bochum
Express-Scheidung
Wenn Sie uns den komplett ausgefüllten Scheidungsantrag zukommen lassen, wird dieser bis 12 Uhr am Folgetag bei Gericht eigereicht.
bequeme Raten
Zahle den Gesamtbetrag in 3 bequemen Raten - ohne Zinsen, ohne extra Gebühren.
Versprochen.
Verfahrenskostenhilfe
Bei geringem Einkommen, Arbeitslosigkeit oder Überschuldung beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe

Scheidung deutschlandweit - von Hamburg bis München
Wir sind deutschlandweit persönlich für Sie tätig. Egal wo Sie wohnen, wir vertreten Sie vor jedem Familiengericht, bundesweit. Ohne Mehrkosten. Versprochen!
Das sagen unsere Kunden:
Unsere Scheidungsanwälte - für Sie vor Ort

Christian Behnke - Anwalt für Ihre Scheidung
Für Ihre Scheidung vor Ort - Rechtsanwalt Christian Behnke im Auftrag von Scheidungs-Profi.de
So einfach geht die Online-Scheidung:
Bei einer Scheidung herrscht in Deutschland Anwaltszwang, da Sie vor dem Familiengericht geschieden werden. Anwälte berechnen ihr Honorar anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Aufgrund der schnellen Online-Übermittlung berechnen wir Ihnen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren nach RVG. Kein Anwalt darf diese Gebühren unterbieten. Einige Anwälte berechnen jedoch höhere Gebühren. Wir garantieren, dass wir nur diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnen. Keinen Cent mehr.
Sie haben bei uns eine Tiefpreisgarantie, da es garantiert keinen Anwalt gibt, bei dem die Scheidung günstiger ist.
Wenn Sie nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen oder überschuldet sind, beantragen wir für Sie beim Gericht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht berechnet anhand Ihrer Angaben, ob und ggf. in welcher Höhe Raten auf die Verfahrenskosten gezahlt werden können. Gegebenenfalls ist es möglich, dass das Gericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Sie müssen dann nichts bezahlen.
Die Kosten des Scheidungsverfahrens bestimmen sich nach dem Verfahrenswert, der sich anhand des Nettoeinkommens der Ehegatten sowie der Anzahl der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleichs berechnet. Die Anzahl der Kinder verringert den Verfahrenswert. Beim Scheidungstermin setzt das Gericht den Verfahrenswert fest. Nur dieser ist maßgeblich. Wir stellen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren in Rechnung, ohne versteckte Kosten.
Schlicht und ergreifend: JA. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Das heisst, dass Sie ohne Anwalt nicht geschieden werden können. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Ehepartner jedoch einen Anwalt teilen und somit Kosten sparen. Scheidung-Profi.de wird von der Rechtsanwaltskanzlei Shipnoski & Behnke betrieben, so dass wir in der Lage sind, Ihren Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen.
Im Scheidungsverfahren vertritt der Anwalt immer nur die Partei, die ihn beauftragt hat. Dies gilt auch für das Scheidungsverfahren. In diesem tritt der Anwalt nur für einen Ehepartner auf. Wenn sich die Ehepartner jedoch einig sind und dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, benötigt dieser keinen eigenen Anwalt. Die Ehepartner können die Vereinbarung treffen, sich die Kosten für den notwendigen Anwalt zu teilen, damit dieser den Scheidungsantrag bei Gericht stellt.
Nein, Sie müssen nicht persönlich vorab bei uns vorstellig werden. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Eine Beauftragung kann schriftlich erfolgen. Sämtliche Kontakte können unkompliziert via Telefon, Email, Fax oder Post erfolgen. So wird auch der persönliche Kontakt gewahrt, wenn dieser Ihrerseits gewünscht wird. Natürlich ohne Mehrkosten.
Nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Getrennt ist man nicht erst bei einem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung. Auch ein Getrenntleben innerhalb der Wohnung ist möglich. Hierfür muss eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt sein. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Ehepartner trotz Aufenthalt im gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung quasi zwei getrennte Haushalte führen. Bereits ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres können wir den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht einreichen.
Bei einer Ehezeit die länger als 3 Jahre gedauert hat wird von Amts wegen im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierfür muss das Gericht Auskünfte bei Ihren Rententrägern einholen. Somit dauert das Scheidungsverfahren etwa 4-6 Monate.
Hat die Ehe weniger als 3 Jahre angedauert oder wurde der Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen, beraumt das Gericht bereits binnen weniger Wochen einen Scheidungstermin an.
Tipp von uns: Die Durchführung des Versorgungsausgleiches kann auch noch während des Scheidungstermins ausgeschlossen werden. Hierfür müssen jedoch beide Parteien anwaltlich vertreten sein. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Bei Ihrem Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist ein erfahrener Anwalt unserer Kanzlei an Ihrer Seite. Der Scheidungstermin selbst ist eine kurze Angelegenheit, sofern Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind und dauert in der Regel keine 5 Minuten. Der Scheidungsantrag wird gestellt, der andere Ehepartner stimmt zu. Sie sind geschieden!
Kontakt
Wir beantworten alle Fragen auch gerne persönlich!
Rufen Sie uns an!